1. Allgemein
Mit der Bestellung anerkennt der Kunde (nachstehend Käufer genannt) die Verbindlichkeit aller nachstehenden Bedingungen. Anders lautende Lieferungs-, Zahlungs- oder Einkaufsbedingungen als die vorliegenden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Unsere Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Käufer, ohne dass die Bedingungen noch einmal übersandt werden. Spezielle Vereinbarungen sind nur verbindlich, sofern wir diese schriftlich bestätigen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechtes.
Diese Bestimmungen gelten ab dem 01.06.2021 und ersetzen alle bisherigen AGB der Firma Suntherm AG.
2. Bestellungen
Um jeglichen Irrtum bei Lieferungen zu vermeiden, bitten wir unsere Käufer, die gewünschten Artikel nach der Bezeichnung und Artikelnummer, wie sie in der Preisliste und oder Offerte angeführt sind, genau zu bezeichnen. Nicht auf der Auftragsbestätigung enthaltene Materialien oder Leistungen werden separat verrechnet.
3. Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt der Zahlungstermin 10 Tage netto ab Fakturdatum. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Käufer automatisch in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer alle Folgekosten, sowie ein Verzugszins von 5% p.a. ab 1. Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist ab Faktura Datum ohne Mahnung berechnet. Der Käufer darf Zahlungen wegen Beanstandungen und anderen Gegenansprüchen nicht kürzen oder zurückhalten. Bei einem gewissen Auftragsvolumen wird ein Drittel der Auftragssumme im Sinne einer Vorauszahlung sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt, sofern im Voraus vereinbart.
4. Rücktritt, Sicherheitsleistung
Wird der Käufer nach Vertragsabschluss zahlungsunfähig oder bestehen sonstige berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder ist er mit Zahlungen aus früheren Lieferungen im Verzug, so können wir ohne weiteres vomVertragzurücktreten oder die Lieferung von der
Leistung rechtsgenügender Sicherheiten abhängig machen. Wir können auch auf der Erfüllung des Vertrages bestehen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir bleiben Eigentümer der gesamten Lieferung, bis die Käufer die Zahlungen gemäss Auftragsbestätigung vollständig geleistet hat. Für den Umfang und die Ausführung der Lieferungen und Leistungen ist die Auftragsbestätigung der Suntherm AG massgebend. Sofern innerhalb von 8 Tagen nach Versand der Auftragsbestätigung kein Gegenbescheid erfolgt, sind die angeführten Spezifikationen verbindlich.
5. Versand- Transportbedingungen
Die Lieferung erfolgt ab unserer Verteilerzentrale in Basel und geht zu Lasten und auf Risiko des Käufers. Die Versandart wird, sofern nichts Spezielles vereinbart ist, durch uns bestimmt. Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Transporteur, auf den Kunden über. Verzögert sich die Übergabe auf Wunsch des Käufers, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung resp. ab Versandbereitschaft auf den Käufer über. Allfällige Transportschäden sind uns umgehend nach Erhalt der Ware zu melden. Die Lieferungen erfolgen bis zur Bordsteinkante. Stockwerklieferungen sind gegen Aufpreis möglich. Lieferungen in Berggebiete erfolgen bis zur Schweizer Talstation.
6. Lieferbedingungen
Die Lieferfristen sind für uns unverbindlich, wir verpflichten uns jedoch alles zu tun, um die Termine einzuhalten. Terminüberschreitungen berechtigen den Käufer nicht, vom Kauf zurückzutreten, die Ware abzulehnen oder irgendwelche Schadenersatzforderungen zu stellen. Höhere Gewalt, Krieg, Streiks, Betriebsstörungen, Naturereignisse, Katastrophen, Unfälle usw. bei uns oder beim Lieferanten entbinden uns ganz von unseren Lieferverpflichtungen, ohne Schadenersatzleistungen an den Käufer.
7. Lieferumfang
Der Lieferumfang istin unseren Auftragsbestätigungen verbindlich festgehalten. Für die Richtigkeit der Werte, Anforderungen, Gegebenheiten und Annahmen durch die Bauherren haften wir nicht. Folgende Arbeiten gehören nicht zum Lieferumfang: Montage und Inbetriebsetzung, Spitz- und Maurerarbeiten, Wasserzu- und Ablaufleitungen, Sanitäre heizungs- und lufttechnische Installationen, Plättli- und Malerarbeiten, Reinigungsarbeiten, etc. Erforderliches Hilfspersonal, Lift- und Krananlagen, Hebebühnen, Beleuchtung, Mieten für Spezialwerkzeug müssen vom Besteller zur Verfügung gestellt werden, oder gehen zu
dessen Lasten. Grundsätzlich werden diejenigen Verpackungen und Transportmittel eingesetzt, die sich für den Käufer als zweckmässig erweisen.
8. Prüfung/Mängelrüge bei Abnahme der Lieferung
Der Käufer ist verpflichtet, die Waren sofort nach Erhalt zu prüfen. Waren die nicht dem Lieferschein entsprechen oder sichtbare Mängel aufweisen, sind durch den Käufer innerhalb von 5 Arbeitstagen, vom Empfang an gerechnet, schriftlich geltend zu machen (bezüglich Transportschäden siehe Ziff. 5). Unterlässt er dies, gelten Lieferungen und Leistungen als genehmigt. Eine Mängelrüge entbindet den Käufer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Schäden, welche während dem Transport eintreten, sind vom Käufer direkt und ausschliesslich beim Transporteur geltend zu machen.
9. Garantie, Haftungsausschluss
Vorausgesetzt, dass unsere Zahlungsbedingungen vom Käufer eingehalten werden, gewähren wir – sofern nichts anderes vereinbart – eine Garantie von 2 Jahren ab Abnahme.
Unsere Garantieleistung besteht darin, dass wir für berechtigte Beanstandungen von Bestandteilen infolge Material- oder Herstellungsfehlern nach eigener Wahl Ersatz liefern oder die entsprechenden Mängel des Liefergutes durch Reparatur beheben. Über die Ersatzlieferung hinausgehende Kosten und Schadenersatz irgendwelcher Art, insbesondere entgangener Gewinn, Verlust der Nutzung, Ausfallzeiten, Folgeschäden, Auswechslungskosten, Kältemittelverluste und Frachten, Mehrkosten aufgrund erschwerter Zugänglichkeit zum Objekt sowie zum Montagestandort werden nicht übernommen. Die Garantieverpflichtungen sind nur gültig, wenn Suntherm über einen eingetroffenen Schaden rechtzeitig informiert wird (Ziff. 9). Die Garantie erlischt, wenn Käufer oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Suntherm Änderungen oder Reparaturen vornehmen. Es ist Sache des Käufers dafür zu sorgen, dass die Randbedingungen für eine normale Durchführung des Leistungsnachweises geschaffen sind.
10. Produktehaftpflicht
Soweit der Käufer keine eigene Haftung (Veränderung des Produktes, falsches Konzept, mangelhafte Beratung usw.) zu vertreten hat, kommt Suntherm AG direkt für Schäden im Sinne des Produktehaftpflichtgesetzes auf. Der Käufer kann in diesem Fall den allenfalls gegen ihn vorgehenden Geschädigten direkt an Suntherm verweisen.
11. Auftrags-Annullierung
Erteilte Aufträge können grundsätzlich nicht annulliert werden. Bei gängigen Artikeln stehen Ausnahmen aus Kulanzgründen in unserem Ermessen, wobei die entstandenen Kosten vom Kunden zu bezahlen sind.
12. Preise
Die in den Unterlagen der Suntherm AG aufgeführten Preise können grundsätzlich jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Alle aufgeführten Preise verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer und LSVA.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen Suntherm AG und dem Käufer ergebenen Streitigkeiten ist der Hauptsitz der Suntherm AG in Tuggen SZ. Suntherm AG kann auch am Hauptsitz des Bestellers klagen.